erkenntniswiderspruch.de Peter Blickensdörfer · Herausgeber
Europa-Kritik
Wissenschaftliche Blogwerkstatt
Problem der Suche nach Ein-Europa

Hinweise für Autoren

Forschungsgebiete hektisch und unreflektiert miteinander vermengt wurden, so dass der Überblick schnell verloren ging „semantischen Konglomerats“ Die Interpretation von Korrelationen und das Bemühen, sie in eine kausale Beziehung zu bringen, sind also nach wie vor Domänen des denkenden Menschen

Hinweise für Beitragende und für Beiträge

Wissenschaftliche Beiträge, mit denen das Verständnis ihrer Autoren zu deren Themen veröffentlicht werden. sollen grundsätzlich Standards wissenschaftlicher Publikationen entsprechen. Mit Links, anstelle Fußnoten, sind nur dann auf Autoren und deren veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten zu verweisen, deren wissenschaftlichen Schlussfolgerungen in Beiträgen verwendet werden, die Beiträge sich damit auseinandersetzen.

Der Zeichenumfang je Beitrag ist unbegrenzt. Ein Beitrag sollte eine aussagekräftige und zum Lesen anregende Überschrift von maximal 80 Zeichen haben.

Um auf den Beitrag neugierig zu machen, sein Lesen anzuregen, sollte er eingangs, mit einer Länge von höchstens 500 Zeichen, seinen Inhalt kurz erläutern. Idealerweise handelt es sich dabei um den ersten Absatz des Beitrags.

• Blog-Beiträge und Zeitschriftenartikel sind verschiedene Arten von Text. In einem Blog-Post, es gibt viel mehr Raum für Meinung und Subjektivität. Blog-Artikel sollten für alle Arten von Lesern und vermeiden akademischen Insider-Jargon zugänglich sein.
• Blog-Beiträge sollten Kommentare zu fördern.
• Fußnoten funktionieren nicht gut auf einem Blog. Bitte verwenden Sie Links statt (ctrl + k).
• 1000 Wörter im Allgemeinen ist eine gute Länge für einen Blog-Post.
• Wir werden Ihre Artikel bei Bedarf bearbeiten. Bitte seien Sie nicht beleidigt und halten dies für ein Angebot Ihren Text unter journalistischen Kriterien zu optimieren. Wesentliche Änderungen werden, natürlich, um Ihre Zustimmung vor der Veröffentlichung vorgelegt. Die Formulierung des Blog-Post-Titel bleibt jedoch eine redaktionelle Vorrecht.

Wenn Sie einen Artikel zur Veröffentlichung senden Sie bitte unsere Hinweise für Autoren betrachten und eine E-Mail an die Redaktion senden:
info [at] verfassungsblog [dot] de

Stil

Die Beiträge sollen sprachlich präzise und zugleich verständlich sein, dürfen aber gern vom rein wissenschaftlichen Stil abweichen. Denken Sie an Ihre Leser_innen.

Ein guter Blogbeitrag besticht durch eine prägnante, gut begründete These oder eine spannende Begebenheit, nicht durch ausschweifende Beschreibungen, um einem „Zwang zur Vollständigkeit“ zu genügen.

Beiträge über Tagungen und Rezensionen sollen die Haltung der Autor_innen und der Referent_innen vermitteln. Dazu gehört, sich kritisch mit dem Gegenstand auseinandersetzen, ihn in das politische Tagesgeschehen einzuordnen oder das Besondere auszuwählen. Die Veranstaltung und deren Ablauf ist nur der Anlass des Beitrags.

Formalia

Ein Beitrag sollte nicht mehr als 7000 Zeichen umfassen. Sehr gern nehmen wir auch weitaus kürzere Texte an.

Ein Beitrag sollte eine aussagekräftige und zum Lesen anregende Überschrift von maximal 80 Zeichen Länge haben.

Zu jedem Beitrag gehört ein Teaser mit einer Länge von höchstens 500 Zeichen. Er soll auf den Beitrag neugierig machen und zum Weiterlesen anregen. Idealerweise handelt es sich dabei um den ersten Absatz des Beitrags.

Der Text sollte gut strukturiert sein, vermeiden Sie zu lange Absätze, wählen Sie Zwischenüberschriften.

Ein guter Blogbeitrag braucht keine Fußnoten, stattdessen sollten Links verwendet werden. Zitate und gedankliche Übernahmen können ebenfalls mit Links belegt werden. Auf Hinweise zu weiterführender Literatur sollte der Text verzichten. Soweit die_der Autor_in weiterführende Links oder Literaturhinweise für erforderlich hält, können sie dem Text angehängt werden.

Bitte frei zugängliche Internetquellen wie Rechtsnormen oder Urteile im Text verlinken (mit Strg bzw. Apfel+K). Auch Zeitungsartikel, Lexikoneinträge, Blogbeiträge u. Ä. können verlinkt werden. Sollte eine Quelle einmal nicht frei zugänglich sein (etwa ein Buch), bitte auf entsprechende Seiten verlinken, die Informationen über die Quelle und wie sie zu beschaffen ist, bieten.

Sprache

Grundsätzlich ist uns diskriminierungssensible Sprache wichtiger als grammatikalische Richtigkeit.

Die Schreibweise mit „Gender Gap“ lässt neben Mann und Frau auch Raum für andere Geschlechter. So werden Geschlechter, die bisher unsichtbar waren, sichtbar. Vorschläge: jede_r Autor_in oder Autor*innen. Geschlechtsneutrale Ersatzwörter können durch Partizip (Lehrende, Studierende, Beschäftigte), Abstraktion (Lehrkörper oder Lehrkraft, Kaufleute, Elternteil) und Synonym (Kollegium) gebildet werden.

Statt Kategorien sollten Kategorisierungen verwendet werden, z.B. „rassistische Diskriminierung“ oder „zugeschriebene Herkunft“, statt „aufgrund der Rasse/ der ethnischen Herkunft“.

Statt Fremdbezeichnungen sollten Selbstbezeichnungen verwendet werden, z.B. „People of Color“ oder „Schwarze Menschen“ oder „Afrodeutsche“ statt „Farbige“ und „Romni“ statt „Zigeuner“.

Abkürzungen, insbesondere juristische, bei der ersten Verwendung Ausschreibung und das Kürzel in Klammern anfügen, zum Beispiel Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Anschließend kann die Abkürzung verwendet werden.

Redaktioneller Ablauf

Dem Beitrag bitte eine Liste mit Schlagworten („tags“) beifügen.

Den Beitrag entweder in .doc oder .odt Format zusenden.

Um die Autor_innen vorzustellen, bitte ein lizenzfreies Foto anfügen, gegen dessen Verwendung die_der Fotograf_in keine Einwände hat, gegebenenfalls einen Link zu einer persönlichen Website.

Um den Beitrag lebendig zu gestalten, können passende Abbildungen eingefügt werden. Sie dürfen allerdings keine Rechte Dritter verletzen.

Beiträge werden formell bearbeitet und inhaltlich von der wissenschaftlichen Redaktion anonym gegengelesen und kommentiert. Das inhaltliche Feedback soll Anregungen zum Weiterdenken und Überarbeiten liefern. Die ggf. überarbeitete Endversion stellen wir dann online.

Gern kann der Beitrag nach Rücksprache andernorts veröffentlicht werden. Dann muss ein Hinweis auf uns bzw. einen Link auf den Originalbeitrag angefüget werden.