Infrastruktur und Reproduktion
A. Infrastruktur
Zu dem mit dem Titel ausgesagten Zusammenhang von Infrastruktur und Reproduktion ist zunächst eine Auseinandersetzung mit der Verwendung des Wortes Infrastruktur unvermeidlich. Das Wort Infrastruktur, als Begriff verwendet, weist auf ein Verstehen von dessen Bedeutung hin: mit ihm werde etwas als bedeutendes Begriffenes bezeichnet. Eine bedeutende Struktur mit der Eigenschaft infra zu sein?
Mit dem aus der Systemtheorie entlehnten Wort Struktur kann der innere Aufbau eines Systems und die Art und Weise, wie dessen einzelne Teile oder Komponenten miteinander verbunden sind, verstanden werden. Mit der Vorsilbe Infra aber nicht, weil nichts für eine Struktur zu beurteilen ist. Auch nicht eine Eigenschaft, sie sei eine untergeordnete. Dagegen für ein System schon.
Im ESVG 2010 dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen wird das Wort Infrastruktur nicht definiert, aber das Wort Struktur zum System Volkswirtschaft, zu volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Im ESVG 2010 sind wirtschaftenden Einheiten zu folgenden fünf inländischen institutionellen Sektoren zusammengefasst: a) nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, b) finanzielle Kapitalgesellschaften, c) Staat, d) private Haushalte, e) private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit denen der innere Aufbau des Systems europäischer Volkswirtschaften erfasst und dargestellt werde. Mit den wirtschaftenden Tätigkeiten dieser Einheiten (Elemente (Teilsysteme) des Systems Volkswirtschaft), mit deren Beziehungen und Verhältnisse, könnte dieses als eine gebildete System-Struktur erfasst und verstanden werden.
Die sprachunlogische Verwendung des Wortes Infrastruktur aber auch die des Wortes Struktur als Begriffe, als begriffenes Bestehendes, dient dem herrschenden Verständnis, Gegensätze und Widersprüche als Probleme des Zusammenlebens der eine Gesellschaft bildenden, ihres zugehörigen Menschen Zusammenlebens, zu erklären. Es seien strukturelle Probleme, aber nicht Probleme ihres Gesellschaftssystems? Doch auch wenn es bereits herrschendes Verständnis ist, Probleme als strukturell zu bezeichnen, also als Struktur betreffende[1], ermöglicht das nur ein beliebiges Verstehen. Mit dem Adjektiv strukturell (die Struktur betreffend) kann nicht die Eigenschaft eines Systems[2], das charakteristische Merkmal seiner Funktion[3], bezeichnet und verstanden werden. Auch nicht, es habe eine problematische Struktur.
Im ESVG 2010 wird ausgeführt, was als System Volkswirtschaft definiert, ist: “Die Volkswirtschaft eines Landes ist ein System, in dem Institutionen und Menschen Waren, Dienstleistungen und Zahlungsmittel (z. B. Geld) austauschen und übertragen, um Waren und Dienstleistungen zu produzieren und zu konsumieren.“Aus dieser Definition kann nicht eine Infrastruktur des Systems Volkswirtschaft verstanden werden. Zwar bilden Institutionen und Menschen mit diesen ihren Tätigkeiten Austauschen und Übertragen ein System. Mit einer Beschreibung ihrer Beziehungen und Verhältnissen des Austauschens und Übertragens in diesem System, können diese als Struktur dieses Systems (als ein Netzwerk) gezeichnet und verstanden werden. Ein Verstehen einer Infrastruktur ergibt sich daraus nicht
Auch nicht daraus, dass ESVG 2010 diese Tätigkeiten in Markt- und Nichtmarkttätigkeiten unterscheidet. Und auch nicht damit, weil ESVG 2010 Staat auch als wirtschaftenden Einheit des Systems Volkswirtschaft erklärt: „Die Tätigkeiten des Staates werden von denen der übrigen Wirtschaft getrennt, denn Befugnisse, Motivation und Funktionen des Staates unterscheiden sich von denen anderer Sektoren“. Zum Verstehen des Systems Volkswirtschaft für Analyse und Politik dienten die „ESVG-2010-Konzepte [dienen] primär der Beschreibung des Wirtschaftskreislaufs in monetären tatsächlich beobachtbaren Kategorien.“ Aber die Tätigkeiten Waren, Dienstleistungen und Zahlungsmittel (z. B. Geld) austauschen und übertragen, um Waren und Dienstleistungen zu produzieren und zu konsumieren, können also nur Markt-Tätigkeiten und keine Nichtmarkt-Tätigkeiten sein.
Die Verwendung des Wortes Infrastruktur folgt also einer Lehre, dass für andere Lebensbereiche Güter, wie die Nutzung von Luft, Wasser und natürlichen Lebensgrundlagen, aber in Staatsvorbehalten, im Schutz kultureller und privater Rechte, in Gleichheitsansprüchen strikt von einer Kommerzialisierung ausgenommen seien. Doch feststellbar ist ihre zunehmende Kommerzialisierung und nicht nur die deren kulturellen und privaten Rechte. Eine Einteilung von Struktur in von übergeordneter Bedeutung und von untergeordneter Infrastruktur resultiert aus einem Nicht-Verstehen der Charakteristik der „kapitalistischen Produktionsweise“.
Zu untersuchen und darzustellen ist also zunächst ob ein Zusammenhang (auch als Gegensatz) feststellbar ist des beschriebenen Wirtschaftskreislaufs und der Beschreibungen zu Infrastruktur. Um Wiederholungen hier möglichst zu vermeiden, wird auf die Auseinandersetzungen mit den ESVG-2010-Konzepten im Buch Peter Blickensdörfer ESVG 2010 Ein System berechenbaren Missverstehens von Europa verwiesen. Zu allem, was zu Infrastruktur beschrieben ist, wird auf Wikipedia verwiesen.
Es sei die „Gesamtheit aller materiellen, institutionellen und personellen Einrichtungen, Anlagen und Strukturen, die für das Funktionieren und die Entwicklung einer Wirtschaft und Gesellschaft unerlässlich sind. Und näher, „alle Anlagen, Institutionen, Strukturen, Systeme und nicht-materiellen Gegebenheiten, die der Daseinsvorsorge und der Wirtschaftsstruktur eines Staates oder seiner Regionen dienen.“ (Wikipedia)
Für diese widersprüchliche Definitions-Beschreibung zu Infrastruktur und der Definitions-Beschreibung Wirtschaftskreislauf ist feststellbar, dass mit diesen kein System bildender Zusammenhang verstanden werden kann. Denn das ESVG 2010 beschreibt auch kein System Infrastruktur, was mit diesem zu verstehen sei, und damit auch keine Struktur von einem solchen System. Mit dem ESVG 2010 werden deshalb auch keine Daten für und zu Infrastruktur gesamt erfasst und dargestellt.
Zwar weist das ESVG 2010 Staat als einen Sektor wirtschaftender Einheiten für Infrastrukturleistungen von Infrastruktureinrichtungen aus. Doch deren Tätigkeiten (Leistungen) seien vor allem als Nichtmarkt-Tätigkeiten zu verstehen. Aber mit diesen werden wiederum keine Waren, Dienstleistungen und Zahlungsmittel ausgetauscht und übertragen. Hierzu sei nur kurz bemerkt: Dass die Nichtmarkt-Tätigenihre verausgabte Arbeitskraftfür Infra-Tätigkeiten gegen Zahlungsmittel austauschen, das gehört also nicht zum Wirtschaftskreislauf, auch wenn diese Zahlungsmittel im Wirtschaftskreislauf gegen Waren, Dienstleistungen wieder ausgetauscht werden. Diese sind aber wiederum keine Infrastrukturleistungen / Infrastruktureinrichtungen.
Im Kapitel 20 des ESVG 2010 „Die Konten des Sektors Staat“ „Öffentlich-private Partnerschaften“ wird bestimmt, was Infrastruktur, deren Umfang, enthalte und auch beschrieben, was Infrastruktureinrichtungen seien und was typischerweise als Infrastrukturleistungen beschrieben werden könnten. Es sind Bestimmungen und Beschreibungen, ohne damit ein beliebiges Verstehen von und zu Infrastruktur für Politik und Analyse entzogen zu haben; entziehen zu können.[4]
Die Bestimmungen des ESVG 2010 folgen dem herrschenden Verständnis von und zu Infrastruktur. Mit diesen werden und sind keine Grundlage für ein wissenschaftliches Verstehen Infrastruktur gegeben. Es gehe ja mit dem ESVG 2010 auch nur um deren methodische Einordnung des Erfassens und Darstellens von Daten für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
Die nachstehenden veröffentlichten Berichte zu Infrastruktur und Staat erfordern aber doch, sich mit den widersprüchlichen Definitions-Beschreibungen zu Infrastruktur einerseits und zwar in einem Zusammenhang, dass sie andererseits die des Staates sei , auseinanderzusetzen:
„Infrastrukturen [technische und soziale] wurden über Jahrzehnte vernachlässigt. `Unser Land fährt auf Verschleiß.`“ (DW.com Kaputte Infrastruktur: Wie marode ist Deutschland? 12.03.2025).
Die Staatsverschuldung Deutschlands lag Ende 2025 nach Angaben der Bundesbank bei rund 2.838 Milliarden Euro.
B. Staat und Infrastruktur
Staatsverschuldungen und vernachlässigte Infrastrukturen, obwohl das ESVG 2010 mit seinen Bestimmungen Daten dazu für Politik und Analyse erfasst und darstellt, eine erkannte Bedeutung Infrastruktur und ein Verständnis dazu zum Ausdruck bringt. Nämlich, dass mit dessen Bestimmungen Daten von Infrastruktur betreffenden Sachanlagen und Dienstleistungen erfasst und in Zusammenhängen dargestellt werden können, die für staatliche Einheit[en] oder für die Allgemeinheit im Auftrag der öffentlichen Einheit zu produzieren und zu liefern sind. Staat sei mit diesen Sachanlagen üblicherweise zuständig für die Bereitstellungen kollektiver Dienstleistungen für die Allgemeinheit als Ganzes (ESVG 2010, 20.57).
Hierzu sei erinnert: a) ESVG 2010-Konzept Kapitel 20 bestimmt zu Sektor Staat, dass Staat einerseits als Akteur der Volkswirtschaft erfasst und dargestellt werden kann, aber andererseits Staat von Volkswirtschaft abzugrenzen sei, und b) unter Konten des Sektor Staat zu „Öffentlich-private Partnerschaften“ wird bestimmt, was Infrastruktur, deren Umfang, enthalte.
Es seien Infrastruktur betreffende Sachanlagen und Dienstleistungen, die für staatliche Einheiten oder für die Allgemeinheit, und zwar im Auftrag öffentlicher Einheiten („Öffentlich-private Partnerschaften“), zu produzieren und zu liefern sind. Die Nutzung dieser Sachanlagen der öffentlichen Einheiten und / oder die Entgegennahme von Dienstleistungen mit oder auf deren Sachanlagen sei für die Allgemeinheit bestimmt, davon kollektive Dienstleistungen von staatlichen Einheiten, die von diesen für die Allgemeinheit als Ganzes üblicherweise bereitgestellt werden.
„Für die Allgemeinheit“: kann das als charakteristisches Merkmal von Sachanlagen und Dienstleistungen für deren Infrastruktur-Zuordnung dienen.
Ein beliebiges Verstehen von und zu Infrastruktur kann und konnte damit der Politik und Analyse nicht entzogen werden; nicht entziehen zu können.Daten von den Ursachen und Verantwortungen für vernachlässigte Infrastrukturen für Politik und Analyse wurden und werden nicht erfasst und nicht in ihrem Zusammenhang dargestellt.
Aus diesem ESVG 2010 Konzept konnten wir herleiten, dass mit dem Wort Infrastruktur, auch als Begriff verwendet, weder etwas zu erfassen ist noch etwas begriffen werden kann.
C. Allgemeinheit – Gesellschaft
Das Wort Allgemeinheit bezeichnet die Gesamtheit aller Menschen einer Gesellschaft. Unsere Auseinandersetzung mit dem herrschenden Verständnis von einem Zusammenhang von Allgemeinheit und Gesellschaft beschränken wir zunächst auf den eines Landes (Territorium), dessen Bevölkerung (Menschen) einen Staat hat, Menschen mit ihrem Leben / Zusammenleben auf und mit diesem Land als eine Gesellschaft in Zivilisation verstanden werden, zu der auch ihr Staat gehört.
Ihr Land hat eine globale und kontinentale Lage der Erde. Es unterscheidet sich von anderen Ländern in den natürlichen Gegebenheiten wie Ebenen, Berge, Gletscher, Felsen, Hügel, Seen, Meeresbuchten Flüsse, Moore, Ödland, Wege, Wälder, Obst-Gehölze, Beeren-Büsche, Äcker, Wiesen, Weiden und in deren historischen Änderungen und Veränderungen durch die Menschen. Zu diesen hier genannten Gegebenheiten des Landes gehören ebenso Wetter und Klima.
Sie sind Gegebenheiten unabhängig davon, ob sie und wie sie vom Menschen verstanden und genutzt werden. Sie sind in der Allgemeinheit aller Menschen des Landes die Basis ihres Lebens und Zusammenlebens. Von dieser Basis ist jeder und jedes in Gesamtheit allgemein und insbesondere abhängig, doch von der anderer Länder nicht unabhängig.
Es sind die natürlichen Gegebenheiten und deren historischen Änderungen, die Mittel und Bedingungen des Lebens und Zusammenlebens des Landes und jene von denen, die durch die Tätigkeiten und Nutzung der Menschen des Landes als Mittel und Bedingungen des Lebens / Zusammenlebens verändert und genutzt worden sind und werden, verändernd genutzt werden. Diese Gegebenheiten eines Landes, von anderen Ländern und Territorien deklaratorisch aber nicht tatsächlich abgegrenzt, sind die konstitutiv zugeordnete Basis des Lebens, des Zusammenlebens aller Menschen des Landes.
Es sind Mittel und Bedingungen für die Reproduktion dieser Basis und für die des Lebens [5] und für das Zusammenleben der Menschen insgesamt, die von allen entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten genutzt, reproduziert, aufrechterhalten werden (können). Es sind die Mittel und Bedingungen für das Zusammenleben als Gesellschaft, von denen es abhängig ist, auf denen die Gesellschaft insgesamt gründet. Es sind natürliche Mittel und Bedingungen und, mit denen verbunden, die land- und forstwirtschaftlichen, urbanen Mittel und Bedingungen sowie deren Zusammenhang verstehende Mittel und Bedingungen (Kommunikation Sprache).
Als System verstanden und bezeichnet sind es also die des Gesellschaftssystems Basis (also nicht eine Struktur oder nicht eine Basis für ein Gesellschaftssystem), dessen Mittel und Bedingungen mit ihren Beziehungen und Verhältnisse zu- und miteinander die Struktur des Systems bestimmen, die die Charakteristik der Gesellschaftsbasis bestimmen.
Mittel und Bedingungen für die Allgemeinheit als Ganzes kann das also nicht bedeuten, es seien nur die Mittel und Bedingungen, die – natürliche Gegebenheiten verändernd – erbaut und produziert sind und von allen der Allgemeinheit als Ganzes entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten allgemein oder gemeinschaftlich genutzt und entgegengenommen werden könnten, welche somit diese als Infrastruktur zu verstehen und zu bezeichnen seien.
Wir werden deshalb, damit im Weiteren Aussagen mit dem Wort Infrastruktur nicht Fragen affizieren, was damit zu begreifen ist, das aus dem ESVG 2010-Konzept Kapitel 20 zu Infrastruktur hergeleitete charakteristische Merkmal mit Gesellschaftsbasis (Basis des Gesellschaftssystems) bezeichnen.
D. Gesellschaftsbasis und Staat
Unsere bisherige Verwendung des Wortes Allgemeinheit erfolgte im definierten Sinne Gesamtheit aller Menschen einer Gesellschaft. So auch mit Gesellschaft eines Landes.
[1] Aufgrund des allgemeinen Verständnisses von der Bedeutung des Wortes Infrastruktur macht das Verstehen bei seiner Anwendung kein Problem. Was sich darunter vorstellen lässt, kann mannigfach beschrieben werden. Als Merkmal daraus seien es die Gesamtheit der Mittel (Einrichtungen und Anlagen), die zur Nutzung für die Allgemeinheit als Ganzes zur Verfügung steht. Für ein wissenschaftliches Verstehen damit nicht.
[2] strukturell (Adjektiv) = eine Struktur betreffend. Weil, im Sinne „System“ für alle Systeme eine (ihre) Struktur erkannt (verstanden) werden kann, ist die Aussage Struktur des Systems betreffend Tautologie / ein Pleonasmus, eine inhaltliche Dopplung ohne neuen Informationsgewinn.
[3] Besteht ein Gegensatz zwischen Funktion eines Systems und der Wirklichkeit ihres Funktionierens, für den dessen Problem hergeleitet werden kann, ist es ein System bedingtes Problem, das aus den Beziehungen und Verhältnissen seiner Teilsysteme, der Struktur des Systems, herzuleiten ist. s. a. Georg Klaus Rationalität, Integration Information VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Belin 1974
[4] Im ESVG 2010 sind im Kapitel 20 unter den Nummern 20.276 bis 20.286 Erläuterungen zu Infrastruktureinrichtungen und Infrastrukturleistungen ausgeführt
[5] s.a. unter Reproduktion Reproduzierung, Aufrechterhaltung,
„Der Umfang von öffentlich-privaten Partnerschaften
20.276 Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) sind komplexe, langfristige Verträge zwischen zwei Einheiten, wobei eine Einheit in der Regel eine Kapitalgesellschaft oder eine Gruppe von Kapitalgesellschaften, privat oder öffentlich, (als Betreiber oder
Partner bezeichnet) ist, und die andere Einheit in der Regel eine staatliche Einheit (Lizenzgeberin). Eine ÖPP beinhaltet eine erhebliche Kapitalausgabe zur Schaffung oder Renovierung von Anlagegütern durch die Kapitalgesellschaft, welche diese
Anlagen anschließend betreibt und verwaltet, um Dienstleistungen entweder für die staatliche Einheit oder für die Allgemeinheit im Auftrag der öffentlichen Einheit zu produzieren und zu liefern.
20.277 Am Ende des Vertrages erwirbt gewöhnlich die Lizenzgeberin das rechtliche Eigentum an den Sachanlagen. Die Sachanlagen gehören in den meisten Fällen zum Kernbereich der Leistungen der öffentlichen Hand (wie Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Gefängnisse). Sie können auch Infrastruktureinrichtungen sein, denn viele auf ÖPP-Basis realisierte Großprojekte betreffen die Bereitstellung von Transport- und Beförderungsleistungen, Kommunikationsleistungen, Versorgungs- und Entsorgungsleistungen oder sonstige Leistungen, die typischerweise als Infrastrukturleistungen beschrieben werden.
20.278 Eine allgemeine Beschreibung, die auch die häufigsten Buchungsprobleme beinhaltet, lautet wie folgt: Eine Kapitalgesellschaft verpflichtet sich dazu, einen Bestand von Sachanlagen zu erwerben und diese Anlagen dann gemeinsam mit anderen Produktionsvorleistungen zur Herstellung von Dienstleistungen zu verwenden. Diese Dienstleistungen können gegenüber dem Staat erbracht werden, der sie entweder als Vorleistung für die eigene Produktion (beispielsweise Kfz-Instandhaltung) oder für die kostenlose Versorgung der Öffentlichkeit (beispielsweise mit Bildung) verwendet. In diesem Falle leistet der Staat über den gesamten Vertragszeitraum regelmäßige Zahlungen, von denen sich die Kapitalgesellschaft die Deckung der Kosten und eine angemessene Investitionsrendite erwartet.
20.279 ÖPP-Verträge nach dieser Definition beinhalten Bereitstellungs- oder Nutzungszahlungen der Lizenzgeberin an den Betreiber und stellen damit eine Art von Beschaffungsvereinbarung dar. Im Gegensatz zu anderen langfristigen Dienstleistungsverträgen wird ein aufgabenbezogenes Vermögensgut geschaffen. Ein ÖPP-Vertrag bedeutet somit, dass der Staat eine Dienstleistung kauft, die ein Partner durch die Schaffung eines Vermögensguts produziert. ÖPP-Verträge können vielfältig gestaltet sein, was die Verfügung über die Anlagen bei Vertragsende, den Anlagenbetrieb und die Anlageninstandhaltung während der Vertragslaufzeit oder den Preis, die Qualität und den Umfang der produzierten Dienstleistungen usw. betrifft.
20.280 Wenn die Kapitalgesellschaft die Dienstleistungen direkt an die Allgemeinheit verkauft (beispielsweise in Gestalt einer mautpflichtigen Straße), wird der Vertrag nicht als ÖPP, sondern als Lizenz betrachtet. Der Preis wird vom Staat reguliert und auf eine Höhe festgesetzt, die der Kapitalgesellschaft die Deckung der Kosten und einen angemessenen Ertrag aus den getätigten Investitionen ermöglicht. Bei Ablauf des Vertrags können das rechtliche Eigentum und die betriebliche Verfügungsgewalt über die Anlagen an den Staat fallen, eventuell auch ohne Gegenleistung.
20.281 Im Rahmen eines ÖPP-Vertrages erwirbt die Kapitalgesellschaft die Sachanlagen und ist über die gesamte Vertragslaufzeit der rechtliche Eigentümer der Anlagen, in manchen Fällen unterstützt durch den Staat. Der Vertrag enthält oftmals Festlegungen, dass die Anlagen die staatlichen Konstruktions-, Qualitäts- und Kapazitätsanforderungen einhalten müssen, bei Herstellung der vertraglich geforderten Dienstleistungen gemäß den staatlichen Vorgaben zu verwenden und gemäß staatlich definierten Normen und Standards in Stand zu halten sind.
20.282 Außerdem geht die Nutzungsdauer der Anlagen gewöhnlich weit über die Vertragslaufzeit hinaus, so dass der Staat die Kontrolle über die Anlagen sowie die Risiken und Vorteile für einen wesentlichen Teil der Anlagennutzungsdauer übernehmen kann. Somit ist es häufig schwer zu entscheiden, ob die Kapitalgesellschaft oder der Staat die Mehrzahl der Risiken trägt und die Mehrzahl der Vorteile erhält. Wirtschaftliches Eigentum und Zuordnung des Anlagegutes.
20.283 Wie beim Leasing erkennt man den wirtschaftlichen Eigentümer der Vermögensgüter in einer ÖPP daran, wer die Mehrzahl der Risiken trägt und wem vermutlich die meisten Vorteile aus den Vermögensgütern zufließen. Das Vermögensgut wird dieser Einheit zugeordnet, und folglich auch die Bruttoanlageinvestition. Bei den Risiken und Vorteilen sind folgende Hauptelemente zu beurteilen:
a) Baurisiko einschließlich Kostenüberschreitungen, eventueller Zusatzkosten infolge von Verzug, Nichteinhaltung von Lieferbedingungen oder Bauordnungen sowie Umweltrisiken und sonstige Risiken aus Zahlungsansprüchen Dritter;
b) Verfügbarkeitsrisiko, darunter eventuelle Zusatzkosten (z. B. Instandhaltung, Finanzierung) und Vertragsstrafen aus Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten quantitativen und qualitativen Anforderungen;
c) Nachfragerisiko, darunter die Möglichkeit, dass Nachfrage nach bezahlten Dienstleistungen höher oder niedriger ist als erwartet;
d) Restwertrisiko und das Risiko der wirtschaftlichen Überalterung, darunter das Risiko, dass der Restwert des Vermögensgutes am Ende der Vertragsdauer unter dem erwarteten Wert liegt, und die Ausgestaltung der staatlichen Kaufoption zum Erwerb der Anlagen;
e) Vorliegen von Finanzierungen oder Gewährung von Bürgschaften durch die Lizenzgeberin oder das Bestehen von begünstigenden Kündigungsklauseln insbesondere für den Fall der Kündigung durch den Betreiber.
20.284 Die Risiken und Chancen liegen dann beim Betreiber, wenn das Baurisiko und entweder das Bedarfs oder das Verfügbarkeitsrisiko effektiv übertragen wurden. Mehrheitsfinanzierungen, Bürgschaften über mehrheitliche Abgabenfinanzierung oder Kündigungsklauseln, denen zufolge der Finanzgeber seine Finanzierungsmittel mehrheitlich erstattet bekommt, wenn der Vertrag durch den Betreiber gekündigt wird, bedeuten, dass keines dieser Risiken effektiv übertragen wurde.
20.285 Infolge der besonderen Gegebenheiten von ÖPP-Verträgen, die sich auf komplexe Vermögensgüter beziehen, liegt für den Fall, dass die Bewertung der Risiken und Chancen zu keinem schlüssigen Ergebnis führt, ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt in der Frage, welche Einheit einen maßgeblichen Einfluss auf die Beschaffenheit des Vermögensguts ausübt und wie die Bedingungen der mit dem Vermögensgut produzierten Dienstleistungen bestimmt werden, insbesondere
a) in welchem Maße der Staat Gestaltung, Qualität, Umfang und Instandhaltung des Vermögensguts bestimmt;
b) in welchem Maße der Staat die produzierten Dienstleistungen, die Einheiten, für die die Dienstleistungen erbracht werden, und die Preise dieser Dienstleistungen bestimmen kann.
20.286 Um zu entscheiden, welche Einheit wirtschaftlicher Eigentümer ist, müssen die Bestimmungen des jeweiligen ÖPP-Vertrages untersucht werden. Bedingt durch die Komplexität und Variantenvielfalt der ÖPP müssen alle Fakten und Begleitumstände der einzelnen Verträge betrachtet werden, wonach die buchungstechnische Behandlung zu wählen ist, die die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse am besten abbildet.“
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