System_Volkswirtschaftlicher_Gesamtrechnungen

Kritik zu den Grundsätzen und der Methode der „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“

Warum trotz umfangreicher weltweit geltender Regeln zur „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“ mit den danach und dazu erfassten und aufbereiteten Daten Krisen und deren Ursachen von Politik nicht verstanden wurden und werden und „Wirtschaftsweise“ diese nicht wissenschaftlich begründen (können), die Kommentare zu den zitierten Grundsätzen und Methoden des ESVG 95 geben Antworten darauf.

 

Grundlage: Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) - Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften L-2920 Luxembourg

 

 

Ausgewählte Zitate aus dem ESVGKommentare Peter Blickensdörfer
„Für die EU und ihre Mitgliedstaaten spielen die Daten nach dem ESVG bei der Festlegung der Wirtschafts- und Sozialpolitik eine wichtige Rolle.
Des weiteren gibt es für diese Daten einige sehr wichtige spezielle Verwendungszwecke:

a) Überwachung und Steuerung der europäischen Währungspolitik: Die Konvergenzkriterien für die Europäische Währungsunion basieren auf Größen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (öffentliches Defizit, öffentlicher Schuldenstand und BIP);

b) Gewährung finanzieller Unterstützung für die Regionen der EU: Die Ausgaben für die Strukturfonds der EU basieren z.T. auf Daten der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung;

c) Festlegung der Eigenmittel der EU, die in dreierlei Hinsicht von Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen abhängen:

1. Die Höhe der Gesamtmittel der EU wird als Prozentsatz des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten festgelegt;
2. Die Mehrwertsteuereigenmittel sind die dritte Eigenmittelquelle der EU. . . .
3. Die Beiträge der Mitgliedstaaten nach der vierten Eigenmittelquelle der EU richten sich nach dem Anteil ihres Bruttosozialprodukts an dem der EU.“ (1.04.)
Unbestritten ist, dass ohne Daten „Wirtschafts- und Sozialpolitik“ nicht möglich ist. So alt wie diese „Politik“ ist, werden dafür Daten erfasst, aufbereitet, analysiert und bereitgestellt. Kein Wunder, dass bei Krisen Zweifel an den Fähigkeiten der Politiker laut geäußert werden. Ebenso Zweifel an den Fähigkeiten berufener „Wirtschaftsweisen“, die Entwicklung zu Krisen und deren Ursachen so zu erkennen, dass “Politik“ Entscheidungen zur Verhinderung von Krisen treffen können. Oder sind Politiker dazu nur unfähig? Oder taugen die erfassten, aufbereiteten, bereitgestellten Daten dafür nicht? Antworten darauf könnten die Grundsätze und Methoden geben, die das System Europäischer Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen enthält.

Der Hinweis auf eine wichtige Rolle“ der Daten nach dem ESVG und auf einige sehr wichtige spezielle Verwendungszwecke“ für diese Daten verdeutlicht, dass die Datenerhebung und Datenbereitstellung vor allem den Anforderungen einer Politischen Ökonomie folgen. Das Verständnis von Politischer Ökonomie, von den dafür notwendigen Daten ist also nicht Folge des ESVG. Was also mit einer Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zum Ausdruck kommt, ist das Verständnis von Politischer Ökonomie und damit nicht das derer (Statistiker), welche die Daten dafür erheben, darstellen (aufbereiten) und bereitstellen. Deshalb widerspiegeln auch die Grundsätze, Methoden und Definitionen des ESVG das herrschende Verständnis von Politischer Ökonomie. Die veröffentlichte Empörung der Politiker über falsche oder (scheinbar) gefälschte Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (zum Beispiel von Griechenland) ist zumindest Heuchelei, lenkt aber in jedem Fall von der politisch-ökonomischen Unzulänglichkeit des ESVG und damit vom Erkenntnis-Widerspruch des herrschenden Verständnisses von Politik und Ökonomie ab.
Das ESVG 1995 beschreibt „systematisch und detailliert eine Volkswirtschaft (Region, Land, Ländergruppe) mit ihren wesentlichen Merkmalen und den Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften.“ (1.01.) Das erfordert, dass die Bestimmungen der Anwendung des ESVG sich unterscheiden für Region oder für Land oder für Ländergruppe. Ein Vergleich zwischen diesen „Volkswirtschaften“ oder eine Aggregation ihrer „Volkswirtschaften“ ist nicht gegeben. Das bedingt also jeweils eine Definition von „Volkswirtschaft“, welche dann für Region oder Land oder Ländergruppe zutreffend wäre.
„Das ESVG enthält zwei Hauptdarstellungsformen:
a)    Die Sektorenkonten
b)    Das Input-Output-System und die Tabellen nach
Wirtschaftsbereichen.

Die Sektorenkonten liefern für die einzelnen institutionellen Sektoren eine systematische Beschreibung der verschiedenen Phasen des Wirtschaftskreislaufes, d.h. der Produktion, der Einkommensentstehung, -verteilung, -umverteilung und –verwendung sowie der Änderungen von finanziellem und nichtfinanziellem Vermögen. Zu den Sektorenkonten gehören auch Vermögensbilanzen, die die Vermögensbestände, die Verbindlichkeiten und das Reinvermögen am Anfang und am Ende des Rechnungszeitraums zeigen.“(1.02.)
Das erfordert abgrenzende Definitionen zu nichtinstitutionellen Sektoren, zwischen „Konten“ und „Bilanzen“ der Sektoren bzw. diese zu Sektorenkonten. Mit Zuordnung und Aufzählung . . .“zu den Sektorenkonten gehören auch Vermögensbilanzen, die die Vermögensbestände, die Verbindlichkeiten und das Reinvermögen . . . zeigen“, ist das nicht gewährleistet. So ist z.B. Reinvermögen = (Brutto) Vermögensbestand – Bestand an Verbindlichkeiten (Schulden). Übrigens: „Vermögensbildung“ als eine Phase des „Wirtschaftskreislaufs“ ist nicht gleich (1.08. ESVG) „Änderung von Vermögen“.
Zu prüfen ist, ob mit der Aggregation der (institutionellen) Sektorenkonten die verschiedenen Phasen des Wirtschaftskreislaufes systematisch beschrieben werden können. Denn Voraussetzung dafür ist eine Definition von Wirtschaftskreislauf, und zwar entweder als Kreislauf einer „Volkswirtschaft“ (Region, Land, Ländergruppe) und/oder der „institutionellen Sektoren“. Was als "d.h.“ erklärt wird, ist falsch, ein Konglomerat und nicht abgegrenzt zu dem, was als „Input-Output-System“ erklärt wird.
„Das Input-Output-System und die Tabellen nach Wirtschaftsbereichen liefern eine tiefer gegliederte Beschreibung des Produktionsprozesses (Kostenstruktur, entstandenes Einkommen und Beschäftigung) und der Waren- und Dienstleistungsströme (Produktionswert, Import, Export, Konsum, Vorleistungen und Investitionen nach Gütergruppen.“ (1.02.) Unklar, gegenüber was „tiefer“ sei. Abgrenzende Definitionen von „Wirtschaftsbereiche – Phasen des Wirtschaftskreislaufes – Sektoren(-konten)“ sowie von „systematischer“, „tiefer gegliederter Beschreibung“ und „stimmiger Beschreibung“ (1.08. ESVG) sowie zwischen „Einkommensentstehung“ als „Phase des Wirtschaftskreislaufs“ und „entstandenes Einkommen“ als Teil (?) des „Produktionsprozesses“ fehlen und überlassen die Verwendung dieser Worte der Beliebigkeit. Die Definition des „Input-Output-Systems“ ist ebenso beliebig zu verstehen – was ist hier „System“. Warum müssen Tabellen von „Aufkommen und Verwendung“, „nach Wirtschaftsbereichen und Sektoren“ so bezeichnet werden? Übrigens: Aufkommen und Verwendung sind nicht Bezeichnungen von Sachverhalten gleicher Aggregationsstufe.
„Die im Gesamtrechnungssystem geltenden Identitätsbeziehungen erlauben es, die verschiedenen Phasen des Wirtschaftskreislaufs (Produktion, Einkommensverteilung und –verwendung, Vermögensbildung) stimmig zu beschreiben.
Wegen dieser internen Konsistenz können die Ergebnisse aus den verschiedenen Teilen des Rechenwerkes sinnvoll miteinander verbunden werden . . . „ (1.08.)
Weder ist definiert, was „Gesamtrechnungssystem“ ist, worin es sich vom „Rechenwerk“, vom „Rechnungssystem“ (1.01. ESVG) unterscheidet, wer die Gültigkeit welcher „Identitätsbeziehungen“ so bestimmt hat, dass es nicht verboten ist, „die verschiedenen Phasen des Wirtschaftskreislaufs . . . stimmig“ (womit?) zu beschreiben, noch worin deren „interne Konsistenz“ (Geschlossenheit) bestehe.
Ebenso ist weder mit „Phasen des Wirtschaftskreislaufs“ dieser definiert, noch sind es seine Phasen.
„Die nach dem ESVG berechneten Ergebnisse dienen verschiedenen Analysen und Bewertungen, wiea) Struktur einer Volkswirtschaft: . . .
b) einzelner Ausschnitte oder Teilaspekte einer Gesamtwirtschaft, wie
1. des Banken- und Finanzsektors in der Volkswirtschaft;
2. der Rolle des Staates;
3. der Wirtschaft einer bestimmten Region (im Vergleich zur
Volkswirtschaft des gesamten Landes)
c) der Entwicklung einer Volkswirtschaft im Zeitablauf, . . .
d) der Volkswirtschaft im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften; . . .„
(1.03.)
Was unter b) als „Gesamtwirtschaft“ verstanden werden soll, ist nicht erklärt. Verstanden wird aber, dass der Banken- und Finanzsektor zur „Volkswirtschaft“ gehöre. Das herrschende Verständnis, dass die gegenwärtige Krise eine „Finanzkrise“ sei und diese die „Realwirtschaft erreicht“ habe, ist also auch Folge davon, dass Wirtschaft beliebig zu verstehen und u.a. auch als „Volkswirtschaft“, „Gesamtwirtschaft“, „Finanzwirtschaft“ und „Realwirtschaft“ bezeichnet wird, ohne Wirtschaft selbst und diese „Wirtschaften“ wissenschaftlich zu definieren.
„Das ESVG umfaßt ferner Konzepte für die Darstellung der Bevölkerung und der Erwerbstätigkeit“(1.02.) Als „Konzepte“ werden sowohl einerseits Definitionen verstanden von Bevölkerung, Erwerbstätigkeit . . . (s. Kapitel 11 ESVG) Andererseits werde die Konzepte verwendet, um „mit den im ESVG verwendeten Konzepte die Datenanforderungen und die Möglichkeiten der Datenbereitstellung möglichst in Einklang zu bringen. Die Konzepte sind . . . g) auf die Beschreibung des Wirtschaftskreislaufs in monetären und gut beobachtbaren Tatbeständen ausgerichtet.“ (1.05.ESVG) Strom- und Bestandsgrößen, die nicht in monetären Kategorien erfassbar sind oder zu denen es nicht eindeutig einen monetären Gegenposten gibt, werden daher überwiegend nicht einbezogen (siehe auch 1.21.ESVG). Unklar bleibt allerdings, was im ESVG angewendet als Konzept verstanden wird, zumal (daneben in gleicher Abstraktionsstufe) auch Klassifikationen angewendet werden.

Das ESVG unterscheidet zwar einerseits zwischen Europäischer Währungsunion und EU (Europäische Union), doch andererseits wird die EU auch als Volkswirtschaft verstanden. Der auch darin zum Ausdruck kommende Erkenntnis-Widerspruch der gegenwärtigen Politischen Ökonomie hat auch zur Folge, dass für die Europäische Währungsunion Konvergenzkriterien gelten sollen, wodurch ein „Zusammenneigen“ ihrer Mitglieder erfolgen soll: „Die Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer des Vorjahres liegen. Das jährliche öffentliche Defizit (Nettoneuverschuldung) darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen. Der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts ausmachen“. Im Übrigen: Was als „öffentlicher„ Schuldenstand bezeichnet wird, ist der eines Staates. Eine (wissenschaftliche) Definition von Staat und von Volkswirtschaft will das herrschende Verständnis nicht.

Dieser Erkenntnis-Widerspruch kommt auch in „Überwachung und Steuerung der Europäischen Währungspolitik“ zum Ausdruck. Die Bezeichnung Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die EU hätte zum Verständnis, dass einige EU-Mitglieder dazugehören, obwohl sie Währungsausländer sind, nicht zur Europäischen Währungsunion gehören. Eine Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die EU müsste also eine auf einer Währungsbasis umgerechnete sein. Zwar wird im ESVG die Bedeutung der Beschreibung „des Wirtschaftskreislaufes in monetären Tatbeständen“ erkannt, also von Geld im Allgemeinen, das im Wirtschaftskreislauf eine Funktion hat. Aber:
„Im ESVG werden sämtliche Transaktionen in Geldeinheiten ausgewiesen. Die Werte nichtmonetärer Transaktionen müssen daher indirekt erfasst oder in anderer Weise geschätzt werden.“ (1.36.) „Das ESVG umfaßt sowohl Stromgrößen wie auch Bestandsgrößen. Während Stromgrößen Vorgänge und Auswirkungen von Ereignissen betreffen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, geben Bestandsgrößen die Situation zu einem Zeitpunkt wieder“ (1.31.) Das ESVG definiert: „Nichtmonetäre Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten kommen bei Gütertransaktionen (Gütertausch), Verteilungstransaktionen (Sachbezüge, Sachtransfers usw.) und sonstigen Transaktionen (Tausch von nichtproduziertem Sachvermögen) vor“. Abgesehen davon, dass die Definition von „Stromgrößen“ und „Bestandsgrößen“ keine Bezeichnungen charakteristischer Merkmale sind. Denn was als „Stromgröße“ erfasst und dargestellt wird, das ist die zu einem Zeitpunkt erfasste Summe der Stromgrößen eines Zeitraumes. Und wenn schon mit diesen Begriffen Anleihe vom betrieblichen Rechnungswesen genommen wird, dann sollte dessen Verständnis davon Anwendung auch im ESVG finden. Zur Erinnerung: Einzahlungen-Auszahlungen, Einnahmen-Ausgaben, Ertrag-Aufwand (und nicht „Aufkommen - Verwendung“) sind die Stromgrößen, welche auch in einem Zusammenhang zu den Bestandsgrößen Zahlungsmittel, Geldvermögen, Reinvermögen stehen.

Aber Stromgrößen und Bestandsgrößen beschreiben nicht einen Wirtschaftskreislauf, sondern nur bestimmte Größen von ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Wirtschaftskreislauf wird also nicht mit Stromgrößen monetärer Tatbestände beschrieben, sondern die Funktion dieser Tatbestände im Wirtschaftskreislauf kann erkannt werden.
„Stromgrößen beschreiben das Entstehen, die Umwandlung, den Austausch, die Übertragung oder den Verzehr wirtschaftlicher Werte. Sie ändern die Aktiva oder Passiva einer institutionellen Einheit. Es werden zwei Arten wirtschaftlicher Stromgrößen unterschieden, nämlich Transaktionen und sonstige Vermögensänderungen. . . . Es gibt eine nicht überschaubare Fülle von Einzeltransaktionen und sonstige Stromgrößen.“ (1.32.) Worin der Unterschied zwischen „Stromgröße“ und „wirtschaftlicher Stromgröße“ besteht, ist nicht erklärt. Ebenso wenig ist erklärt, womit ein „wirtschaftlicher Wert“ (und was das ist) mit Stromgrößen beschrieben wird, zumal im ESVG „sämtliche Transaktionen“, also die als eine Art wirtschaftlicher Stromgrößen, „in Geldeinheiten ausgewiesen“ werden.
„Der Produktionswert ist der Wert aller Güter, die im Rechnungszeitraum produziert werden.“ (3.14.)
„Zum marktbestimmenden Produktionswert zählen:
a)    zu wirtschaftlich signifikanten Preisen verkaufte Güter,
b)    getauschte Güter,
c)    für Sachleistungen verwendete Güter (einschließlich Naturaleinkommen von Arbeitnehmern und Selbständigen),
d)    von einer örtlichen FE an eine andere örtliche FE innerhalb der gleichen institutionellen Einheit gelieferten Güter, die als Vorleistungen oder zur letzten Verwendung eingesetzt werden,
e)    Vorratszugänge an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen bzw. an angefangenen Arbeiten, die für eine der oben genannten Verwendung bestimmt sind (einschließlich natürliches Wachstum von tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen sowie angefangene Bauten, deren Käufer noch nicht bekannt sind.“ (3.18.)
„Produktionswert ist der Wert“ des Produzierten, ist Tautologie, und der Produktionswert soll noch unterschieden werden in „marktbestimmender Produktionswert“, zu dem auch „natürliches Wachstum“ zähle und „nicht marktbestimmender Produktionswert“. Das Verwirrnis um „Wert“ wird komplett einmal damit, dass eine (Nichtmarkt-) Produktion ein Produktionswert sei („Sonstige Nichtmarktproduktion ist der Produktionswert, der anderen Einheiten unentgeltlich bzw. zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen zur Verfügung gestellt wird.“ (3.23. ESVG). Zum anderen und insbesondere, dass Produktionswert in einem Zusammenhang zu „signifikanten“ oder „nicht signifikanten Preisen“ erklärt wird (was bei diesen Preisen wesentlich, wichtig, bedeutend, erheblich, erkennbar sein muss, ist nur scheinbar mit dem 50%-Kriterium erklärt).
„Der wirtschaftlich signifikante Preis eines Gutes wird im ESVG teilweise in Abhängigkeit von der institutionellen Einheit bzw. der örtlichen FE definiert, die das Gut produziert hat (s.3.27. bis 3.40.). Beispielsweise gilt vereinbarungsgemäß, daß die von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sektor privater Haushalte für Dritte produzierten Güter stets zu wirtschaftlich signifikanten Preisen verkauft werden und folglich immer Marktproduktion sind. Der Produktionswert anderer institutioneller Einheiten wird nur dann zu wirtschaftlich signifikanten Preisen verkauft, wenn die Verkaufserlöse über die Hälfte der Produktionskosten decken (50%-Kriterium, siehe 3.32. bis 3.37.).“ (3.19.) Der Unterschied zwischen wirtschaftlich signifikanten und signifikanten Preisen wird nicht erklärt. Andererseits wird erklärt, dass wirtschaftlich signifikante Preise sowohl von institutionellen wie von örtlichen fachlichen Einheiten definiert werden, als auch vereinbarungsgemäß für Güter gelten, zu denen diese Güter verkauft werden. Das gelte aber nicht für institutionelle Einheiten, welche aus dem Verkaufserlös ihres (?) Produktionswertes höchstens die Hälfte der (?) Produktionskosten decken.
„Der Herstellungspreis ist der Betrag, den der Produzent je Einheit der von ihm produzierten Waren und Dienstleistungen vom Käufer erhält . . . „ (3.48.) Der Herstellungspreis soll also mangels näherer Erklärung ein definierter „wirtschaftlich signifikanter Preis“ sein oder als solcher als „vereinbarungsgemäß“ gelten.
„Der Sektor Staat (S.13) umfaßt alle institutionellen Einheiten, die zu den sonstigen „Nichtmarktproduzenten (s.3.26) zählen, deren Produktionswert für den Individual- und Kollektivkonsum bestimmt ist, die sich primär mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren und/oder die Einkommen und Vermögen umverteilen.“ (2.68.)

„Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren:
a)    Bund (Zentralstaat) (S.1311);
b)    Länder (S.1312);
c)    Gemeinden (S.1313);
d)    Sozialversicherung (S.1314).“ (2.70.)
Das Verständnis von „Staat“ und „Volkswirtschaft“ ist eine Voraussetzung für die Darstellung des Wirtschaftskreislaufes, ohne dass dieser damit definiert ist. Er ist auch nicht mit „Transaktionen“ definiert.
„Das Wirtschaftsgeschehen eines Landes (also nicht des Bundes?- PB) umfaßt die Tätigkeiten vieler Wirtschaftseinheiten (also nicht aller? -PB), die eine große Zahl unterschiedlicher Transaktionen zur Produktion (also auch „Nichtmarktproduktion“ ? –PB), Finanzierung, Versicherung, Umverteilung und Verbrauch ausführen“. (2.01.) „Eine Transaktion ist eine wirtschaftliche Stromgröße, bei der es sich entweder um eine einvernehmliche erfolgende Interaktion (siehe 1.42.) zwischen institutionellen Einheiten oder um einen Vorgang innerhalb einer institutionellen Einheit handelt, der sinnvollerweise als Transaktion behandelt wird, da die Einheit in zwei verschiedenen Eigenschaften agiert. Es lassen sich vier Hauptgruppen von Transaktionen unterscheiden:
a)    Gütertransaktionen

Sie beschreiben die Herkunft (Inlandproduktion oder Importe) und die Verwendung (Vorleistungen, Konsum, Bruttoinvestitionen oder Exporte von Gütern;
b)    Verteilungstransaktionen

Sie beschreiben, wie die im Rahmen der Produktion entstandene Wertschöpfung auf Arbeit, Kapital und den Staat verteilt wird und wie Einkommen und Vermögen anhand von Einkommen- und Vermögenssteuern und sonstigen Transfers umverteilt werden;
c)    Finanzielle Transaktionen

Sie beschreiben für jede Kategorie von Finanzinstrumenten den Nettozugang an finanziellen Aktiva (Forderungen) bzw. den Nettozugang an Verbindlichkeiten. Derartigen Transaktionen stehen oft nichtfinanzielle Transaktionen mitunter aber auch andere finanzielle Transaktionen gegenüber;
d)    Sonstige Transaktionen

Hierbei handelt es sich um Abschreibungen und den Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern.“ (1.33.)
„Nichtproduzierte Vermögensgüter sind Grund und Boden, . . .“ (6.06.)
Transaktion sei wirtschaftliche Stromgröße, die wiederum entweder Interaktion oder Vorgang sei, der wiederum sinnvollerweise eine Transaktion sei, da Einheiten agierten. Transaktion ist alles das zur Produktion Gehörende und sei Produktion nicht selbst. Andererseits sei auch Herkunft gleich Produktion oder Import, welche durch Gütertransaktion beschrieben werde.

Wertschöpfung gilt nicht als Transaktion. Sie wird vorausgesetzt und nur deren Verteilung durch Verteilungstransaktionen beschrieben. Transaktion ist . . ., definiert also Transaktion. Transaktion beschreibt . . ., ist Unsinn. Demgegenüber: „Die Verwendungstabelle . . . weist. . . die Komponenten der Bruttowertschöpfung aus, d.h. Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionssteuern abzüglich sonstiger Subventionen, Selbständigen Einkommen bzw. Nettobetriebsüberschuss und Abschreibungen.“ (9.04. ESVG)Die „Bruttowertschöpfung“ sei eine „Verwendungsart“ der „Wirtschaftsbereiche“, während zu deren Aufkommen „Produktionswerte“ gehören würden, die wiederum nicht als „geschöpft“ verstanden und bezeichnet werden. Dass das Schöpfen eine Verwendungsart sei, ist mehr als nur Ausdruck von Ideologie, infolge dieser das BIP als „Summe der Bruttowertschöpfung“ bezeichnet wird und verstanden werden soll (siehe 8.11., 8.89. ESVG)
„Der Kauf von Währungsgold wird im Finanzierungskonto der inländischen Währungsbehörden als Erhöhung der Forderungen gebucht. Ihr steht als Gegenbuchung eine Verringerung der finanziellen Aktiva der übrigen Welt gegenüber.“ (5.29.) „Die übrige Welt (S.2) ist eine Zusammenfassung von Einheiten, die nicht durch eine Funktion oder überwiegende Mittel gekennzeichnet sind. Sie faßt die gebietsfremden Einheiten (Dazu zählen auch die Institutionen der EU und internationale Organisationen) zusammen, soweit sie Transaktionen mit gebietsansässigen Einheiten unterhalten . . .“ (2.89.) „Transaktionen mit Sonderziehungsrechten (F.12) betreffen das vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffene internationale Reservemedium, das den Mitgliedern des IWF zur Ergänzung der bestehenden Währungsreserven zugeteilt wird.“ (5.33.) Sonderziehungsrechte (SZR) werden einerseits nicht als Verbindlichkeiten des IWF angesehen und andererseits besteht für die IWF-Mitglieder, denen SZR zugeteilt werden, keine Verpflichtung zur Rückzahlung dieser SZR-Zuteilung. . . . Die SZR garantieren ihren Inhabern das Recht, andere Währungsreserven, insbesondere Devisen, zu erhalten.“ (5.34.) Zwar beschreibt also eine finanzielle Transaktion (Netto-) Zugang an Forderungen und Verbindlichkeiten von Finanzinstrumenten, zum Beispiel auch von Bargeld, Sichteinlagen, Wertpapieren, Geldmarktpapieren, Kapitalmarktpapieren, Finanzderivaten, Krediten mit entsprechenden Gegenbuchungen. Eine Gegenbuchung erfolge aber wiederum nicht für das Finanzinstrument Sonderziehungsrechte. Zu den Instituten der EU gehört(e) also auch das Europäische Währungsinstitut.
„Transaktionen mit Bargeld und Einlagen betreffen den Zugang oder Abgang von im Umlauf befindlichem Bargeld sowie alle Arten von Einlagen in Landeswährungen und in Fremdwährung.“ (5.36.)

„Die Unterscheidung zwischen übertragbaren und nichtübertragbaren Einlagen ist in einigen Ländern schwierig und für Analysenzwecke wenig sinnvoll.“ (5.37.)
Also hier kein Nettozugang an Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, und was im Umlauf befindlich verstanden (erfasst) werden soll, bleibt unerklärt.
„Finanzielle Transaktionen werden zum Transaktionswert gebucht, d.h. zu den Wert in Landeswährung, zu dem die betreffende Forderungen und Verbindlichkeiten aus rein kommerziellen Gründen geschaffen, aufgelöst, übernommen oder zwischen institutionellen Einheiten oder zwischen diesen und der übrigen Welt ausgetauscht wurden. (5.134.)
Finanzielle Transaktionen und die ihnen gegenüberstehenden finanziellen bzw. nichtfinanziellen Transaktionen werden mit demselben Transaktionswert ausgewiesen. Dabei sind drei Möglichkeiten denkbar: . . .“ (5.135.)
Der Transaktionswert bezieht sich jeweils auf eine bestimmte finanzielle Transaktion und die ihr gegenüberstehende Transaktion. Dieser Wert braucht nicht dem am Markt notierten Preis, einem angemessenen Marktpreis oder einem Preis zu entsprechen, der für die Mehrheit der Preise einer Gruppe von vergleichbaren oder sogar identischer Forderungen und Verbindlichkeiten gilt. Wenn eine Finanztransaktion, wie beispielsweise bei einer Transferzahlung, nicht aus ökonomischen Gründen erfolgt, wird für den Transaktionswert der Marktwert der betreffenden Forderung (Verbindlichkeit) verwendet.“ (1.316)
Diese zitierten Regeln zur Bewertung finanzieller Transaktionen zeigen bereits das ganze Ausmaß der Hilflosigkeit einer Einordnung der „Finanzwirtschaft“ in die „Realwirtschaft“. Einerseits besteht die Möglichkeit der Bewertung mit verschiedenen Preisarten bis hin zu dem, dass der Wert der „Sonderziehungsrechte wird täglich vom Internationalen Währungsfonds festgelegt, so dass ihr Wert in Landeswährung anhand von Informationen an den Devisenmärkten festgestellt werden kann.” (7.45. ESVG) Andererseits sind zur Bewertung die Produktionskosten heranzuziehen. Kann keines der beiden Verfahren eingesetzt werden, können die Strom- und Bestandsgrößen anhand des Gegenwartswertes der erwarteten künftigen Erträge bewertet werden. Da dieses Verfahren mit großer Unsicherheit behaftet ist, wird es jedoch nur als letzte Möglichkeit empfohlen.“ (1.52. ESVG) Hierbei wird unterstellt, dass das Verfahren zu Marktpreisen oder zu Produktionskosten nicht mit großen Unsicherheiten behaftet sei, obwohl Teile von ihnen täglich (auch durch Festlegungen) geändert werden (können).
Weil auch Finanzdienstleistungen als Produktion verstanden und bezeichnet werden (3.63. ESVG), erfasst das ESVG auch produzierte Finanzprodukte aller Art als Produktion. Der Saldo des diese Transaktionen enthaltenen Produktionskontos wird deshalb ebenfalls als Wertschöpfung verstanden und als Bestandteil des Bruttoinlandsprodukts. Wertschöpfung sei geschaffener Wert, der wiederum als Differenz von Preisen unterschiedlichster Art und beliebigem Verständnis gebildet werde, während das Bruttoinlandsprodukt sich auf drei Wegen ermitteln ließe.
„Mit Hilfe des Produktionskontos läßt sich einer der wichtigsten Salden des Systems – die Wertschöpfung, d.h. der Wert, der von sämtlichen Einheiten, die eine Produktionstätigkeit ausüben, geschaffen wird – ebenso ermitteln wie eine bedeutende volkswirtschaftliche Gesamtgröße: das Bruttoinlandsprodukt. Die Wertschöpfung ist ökonomisches Kennzeichen sowohl für institutionelle Sektoren als auch für Wirtschaftsbereiche.“ (8.11.) “. . . einer der wichtigsten Salden des System – die Wertschöpfung, d.h. der Wert, der von sämtlichen Einheiten, die eine Produktionstätigkeit ausüben, geschaffen wird - . . . “. Wertschöpfung sei also Schaffung von Wert und die wäre ein Saldo eines Systems (welches und wie definiert?). Was Wert schafft bleibt unklar, denn Bruttowertschöpfung sei eine Verwendungsart.
„Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen ist ein Maß für das Ergebnis der Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten.
Es läßt sich auf drei Wegen ermitteln:
a)    Das BIP ist gleich der Summe der Bruttowertschöpfung . . .;
b)    Das BIP ist gleich der gesamten letzten Verwendung von Waren
und Dienstleistungen durch gebietsansässige institutionelle Einheiten (Konsum und Bruttoinvestitionen) zuzüglich der Exporte und abzüglich der Importe von Waren und Dienstleistungen;
c)    Das BIP ist gleich den auf der Verwendungsseite des
Einkommensentstehungskontos der gesamten Volkswirtschaft ausgewiesenen Positionen (Arbeitnehmerentgelt, Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen, Bruttobetriebsüberschuß und Selbständigeneinkommen der gesamte Volkswirtschaft) vor Abzug der Abschreibungen. (8.89.)
Durch Abzug der Abschreibungen vom BIP ergibt sich das Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen.“ (8.90.)
Mit diesen Daten, aber nicht mit ihrem im ESVG definierten Verständnis, könnte der wirtschaftliche Kreislauf dargestellt werden, also der (natürliche) Reproduktionsprozess (konsumieren – produzieren - konsumieren), der durch Geld vermittelt ist (Konsumtion-Zirkulation-Produktion-Zirkulation-Konsumtion). Eine Grundlage seiner Darstellung könnte schon das tableau économique von Quesnay (1694-1774) sein. Die Darstellung des Wirtschaftskreislaufs erfordert also auch Daten des Zirkulationsprozesses und des kausalen Zusammenhanges zwischen zirkulierender Ware und der dafür notwendigen Geldmenge.
„Die volkswirtschaftlichen Aggregate zeigen das Ergebnis der Wirtschaftsaktivitäten der Volkswirtschaft, betrachtet unter bestimmten Gesichtspunkten, wie etwa der Produktion, der Wertschöpfung, des verfügbaren Einkommens, des Konsums, des Sparens, der Investitionen usw. . . .Bedeutung als Gesamtindikatoren und als Bezugsgrößen für makroökonomische Analysen sowie für zeitliche und räumliche Vergleiche . . . „ (1.66.)

„Die Definitionen der Geldmengenaggregate sind von Land zu Land verschieden und ändern sich im Laufe der Zeit. . . . . Daher werden im ESVG keine Geldmengenaggregate definiert. (5.147.)

Der Ausweis von Geldmengenaggregaten in den Vermögensbilanzen und im Finanzierungskonto wirft mehr Probleme auf: Erstens stimmen die Bestandteile der Geldmengenaggregate häufig nicht mit den Positionen überein, die im ESVG unterschieden werden. So ist es möglich, daß nur ein Teil der Position Bargeld und Einlagen einbezogen wird, der nach Laufzeit, nach dem haltenden Sektor unterschieden wird. . Zweitens können Geldmengenaggregate geldschöpfende, geldhaltende und geldneutrale Sektoren unterscheiden, die im ESVG so nicht erscheinen. Drittens werden in der Praxis zur Berechnung der Geldmengenaggregate u.U. andere Datenquellen verwendet als zur Erstellung der Vermögensbilanzen und des Finanzierungskontos der Sektoren und der übrigen Welt. (5.148.)

Um trotzdem ein Geldmengenaggregat MX in den Vermögensbilanzen und im Finanzierungskonto auszuweisen, ist es erforderlich, jede im ESVG definierte Klasse i von Forderungen und Verbindlichkeiten in zwei Teilklassen zu untergliedern, nämlich in:
a)    . . . der Teil, . . . der zum Geldmengenaggregat MX gehört;
b)    . . . der Teil, . . . der nicht zum Geldmengenaggregat MX
zählt.“ (5.149.)
Geldmengenaggregat wird also im ESVG nicht definiert. Es kann also beliebig verstanden werden und damit auch das, was zu ihm „gehört“ und was nicht als ein Teil davon „zählt“. Dann ist es auch für das herrschende Verständnis kein „Problem“, einerseits Forderungen und Verbindlichkeiten als Geldmengen zu verstehen und andererseits zum Beispiel Bargeld nicht dazu zu „zählen“. Und doch wird, vor allem in Krisenzeiten, das Beherrschen einer immer größeren Geldmenge im Wirtschaftskreislauf auch immer mehr als „Problem“ verstanden, auch wenn es angeblich dadurch gelöst werde, dass das „zu viel(e) Geld im Umlauf“ wieder „eingesammelt“ werde (Stark von der EZB).

„Man kauft und verkauft Millionen Euros gegen Dollar und umgekehrt, nicht weil man sie braucht, sondern weil man ein paar “pips“ mitnehmen will, sekündliche Kursgewinne weit hinter dem Komma. Man kauft Wertpapiere, nicht weil man an eine Firma glaubt und auf Rendite hofft, sondern weil man die Aktien gegen Gebühr ausleihen kann an Kunden, die auf den Niedergang ihres Werts spekulieren wollen, das heißt dann „short selling“. Ununterbrochen finden „carry trades“ statt, substantiell sinnlose Geschäfte, die nur der Geldvermehrung dienen, indem man Geld von einem zu einem anderen Ort „trägt“. . . Solche Deals laufen gut, solange die Zinsen stabil bleiben und die Währungen keine Sprünge machen; tritt dieser Fall ein, wachsen sie schnell zur Katastrophe aus, und weil das so ist und weil alle Investoren unter einer mehr oder weniger ausgeprägten „Risikoaversion“ leiden, schließen sie fast immer Parallelgeschäfte ab, um Risiken einzuhegen, zu hedgen, was zu immer komplexeren Geschäftsmodellen führt.

Auf dem internationalen Währungsmarkt werden täglich Devisen für mehr als 3500 Milliarden, 3,5 Billionen gehandelt, davon die allermeisten Geschäfte im Wechselspiel zwischen Dollar und Euro.“ (Die Logik des Bankrotts – DER SPIEGEL Nr. 19/10.5.2010)

Also: Warum sollten es Banken (einschließlich Europäische Zentralbank) „wieder einsammeln“, wenn mit ihm profitable Geschäfte gemacht werden können, „sekündliche“ Geldvermehrung. „Wieder einsammeln“ ist also weniger Ausdruck schlechten Gewissens, sondern Begründung für das Diktat, Geldmengen (-Aggregate) nicht zu definieren, damit die Erkenntnis von einer charakteristischen Erscheinung der Krisenursachen nicht wieder zum herrschenden Verständnis wird, wodurch dann diese profitablen Geschäfte ruiniert werden.
Regeln, Definitionen zu Währungen fehlen, und die unter 5.48. ESVG aufgeführten sind seit 1998 nicht mehr zutreffend. ECU und Europäisches Währungsinstitut (EWI) sind ersetzt durch den Euro und der EZB.

Schlussfolgerung:

Die Beseitigung der nachgewiesenen Mängel, Widersprüche, Unklarheiten erfordert also ein verändertes (herrschendes) Verständnis von Politischer Ökonomie. Das ESVG wird zwar als „Instrument für Analyse und Politik“ verstanden, doch mit seinen Regeln und Definitionen und den danach erfassten, aufbereiteten Daten ist es nicht möglich, Krisen und deren Ursachen, den gesamten kapitalistischen Reproduktionsprozess zu erfassen und zu verstehen. Sie müssen so verändert werden, dass sie den wissenschaftlichen Erkenntnissen vom Reproduktionsprozess, und hier besonders vom Austauschprozess von Waren und Geld, entsprechen und so ermöglichen, wirtschaftlich-politische wechselseitige Abhängigkeiten verstehen und für politische Entscheidungen nutzen zu können. (s.a. Menüpunkt „Kritik der Politischen Ökonomie“).